Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem ÖV, dem Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Abzug der Fahrtkosten gilt es einige Details zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.